Aufbewahrung privater Teleskope auf der Vereinssternwarte
Einige Vereinsmitglieder beobachten am liebsten mit ihren eigenen
Geräten, wenn sie auf die Vereinssternwarte auf dem Schauinsland
kommen. Der Verein bietet Vereinsmitgliedern, die ihr mobiles Gerät
nicht jedes Mal wieder mit nach Hause nehmen wollen/können, begrenzt
Unterstellmöglichkeiten im vom Kiepenheuer-Institut zur Nutzung
überlassenen Spektroheliographengebäude an. Der Vorstand hat dafür
folgende Richtlinien beschlossen:
- Der Vorstand genehmigt und widerruft die Einlagerungsmöglichkeit für
jedes Instrument im Einzelfall. Kriterien sind dabei unter anderem der
vorhandene Platz und die Sicherheit im Gebäude. Die Einlagerung eines
Teleskops wird unter Nennung der folgenden Bedingungen zwischen dem
Vorstand und dem Eigentümer/dem Verfügungsberechtigten schriftlich
vereinbart.
- Private Teleskope werden ausschließlich im sogenannten
Spektroheliographengebäude eingestellt.
- Eingelagerte Teleskope sind mit folgenden Angaben zu versehen:
Eigentümer; Kreis der zur Nutzung berechtigten Personen (z.B. nur
Eigentümer, namentlich genannte Personen, alle Vereinsmitglieder).
- Die Einlagerung erfolgt auf Risiko des Eigentümers/des
Verfügungsberechtigten, insbesondere haftet der Verein nicht bei
Beschädigungen am Gerät, bei Verlust einzelner Teile (z.B. von
Zubehör). Der Eigentümer/Verfügungsberechtigte ist dafür
verantwortlich, dass von seinem Gerät keine Gefährdung für Dritte
ausgeht.
Für den Vorstand: Martin Federspiel